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Internationale Verträge
Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung
Art. 1a
Art. 1a [aufgehoben]
In Kraft seit 01. Februar 2020
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Art. 1a [aufgehoben] — Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung
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