Art. 96 Pflanzensorten — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Die Europäische Union bekräftigt ihr Bekenntnis zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ("UPOV-Übereinkommen"); die Republik Kasachstan unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um diesem beizutreten.
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