Art. 9 Konfliktverhütung und Krisenmanagement — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Die Vertragsparteien verbessern ihre Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention, der Beilegung regionaler Konflikte und der Krisenbewältigung mit dem Ziel, ein friedliches und stabiles Umfeld zu schaffen.