Art. 84 Internationale Übereinkünfte — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Rückverweise
Die Europäische Union bekräftigt ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Genfer Akte von 1999 des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle. Die Republik Kasachstan bemüht sich nach Kräften, ihr beizutreten.
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