Art. 7 Weltraumsicherheit — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Rückverweise
Die Vertragsparteien fördern die Verbesserung der Sicherheit, der Gefahrenabwehr und der Nachhaltigkeit bei sämtlichen weltraumbezogenen Aktivitäten und kommen überein, auf bilateraler, regionaler und internationaler Ebene mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, die friedliche Nutzung des Weltraums zu wahren. Beide Vertragsparteien erkennen die Bedeutung an, die der Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum zukommt.
Keine Ergebnisse gefunden