Art. 51 Schrittweise Verbesserung der Bedingungen für die vorübergehende Präsenz natürlicher Personen zu Geschäftszwecken — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
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Der Kooperationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ richtet Empfehlungen an die Vertragsparteien im Hinblick auf die weitere Liberalisierung der vorübergehenden Präsenz natürlicher Personen zu Geschäftszwecken.
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