Art. 3 Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
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Die Vertragsparteien kommen überein, im Rahmen regionaler und internationaler Gremien und Organisationen zusammenzuarbeiten und Meinungen auszutauschen.
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