BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – KasachstanArt. 273

Art. 273Beschränkungen im Fall von Zahlungsbilanzschwierigkeiten und Außenfinanzierungsschwierigkeiten

In Kraft seit 01. März 2020
Up-to-date