Rückverweise
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, im Geltungsbereich dieses Abkommens zu gewährleisten, dass die natürlichen und juristischen Personen der anderen Vertragspartei diskriminierungsfrei und unter ähnlichen Bedingungen wie ihre eigenen natürlichen und juristischen Personen Zugang zu ihren zuständigen Gerichten und Verwaltungsorganen erhalten, um ihre persönlichen Rechte und Eigentumsrechte geltend zu machen.
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