Vor-Ort-Kontrollen der finanziellen Hilfe der Europäischen Union werden vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Republik Kasachstan und im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Republik Kasachstan vorbereitet und durchgeführt.
Im Rahmen dieses Abkommens ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung berechtigt, gemäß der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates 1 und der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 Kontrollen vor Ort zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durchzuführen.
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1 Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Europäische Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten ( ).
2 Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates ( ).
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