Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und um die Kompatibilität ihrer Verbraucherschutzsysteme zu erreichen.
Diese Zusammenarbeit kann gegebenenfalls Folgendes umfassen:
a) Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Verbraucherpolitik, einschließlich Anforderungen an Produktqualität und -sicherheit und Schaffung eines Marktaufsichtssystems und eines Mechanismus für den Informationsaustausch,
b) Förderung des Austauschs von Erfahrungen mit Verbraucherschutzsystemen, einschließlich Verbraucherschutzvorschriften und deren Durchsetzung, Sicherheit von Konsumgütern, Sensibilisierung der Verbraucher und Stärkung ihrer Handlungskompetenz sowie Durchsetzung der Verbraucherrechte,
c) Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für Verwaltungsbeamte und andere Vertreter der Verbraucherinteressen,
d) Unterstützung des Aufbaus unabhängiger Verbraucherorganisationen und von Kontakten zwischen Vertretern der Verbraucherinteressen.
Rückverweise
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