Art. 255 — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien kann sich entsprechend ihren Interessen auf die Bereiche Satellitennavigation, Erdbeobachtung, Erforschung des Weltraums und andere Bereiche erstrecken.
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