Die Zusammenarbeit umfasst:
a) den Politikdialog und den Austausch wissenschaftlicher und technologischer Informationen,
b) den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren auf dem Gebiet der kommerziellen Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung, einschließlich der Förderinstrumente für die Gründung technologiegestützter Unternehmen, der Clusterbildung und des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten,
c) die Erleichterung eines angemessenen Zugangs zu den jeweiligen Programmen für Forschung und Innovation der Vertragsparteien,
d) den Ausbau der Forschungskapazitäten in den Forschungseinrichtungen der Republik Kasachstan und die Erleichterung ihrer Teilnahme am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und etwaigen anderen Initiativen, die von der Europäischen Union finanziert werden,
e) die Entwicklung und Förderung gemeinsamer Projekte für Forschung und Innovation,
f) die Förderung der kommerziellen Nutzung von Ergebnissen gemeinsamer Projekte für Forschung und Innovation,
g) die Erleichterung des Zugangs neuer Technologien zu den heimischen Märkten der Vertragsparteien,
h) die Organisation von Ausbildungsmaßnahmen und Mobilitätsprogrammen für Wissenschaftler, Forscher und sonstiges im Bereich Forschung und Entwicklung tätiges Personal beider Vertragsparteien,
i) die Erleichterung – auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften – der Freizügigkeit von Forschungspersonal, das sich an Tätigkeiten im Rahmen dieses Abkommens beteiligt, und der grenzüberschreitenden Beförderung von für den Einsatz bei solchen Tätigkeiten bestimmten Gütern,
j) sonstige Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Innovation, auch im Rahmen regionaler Konzepte und Initiativen, auf der Grundlage eines beiderseitigen Einvernehmens zwischen den Vertragsparteien.
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