Art. 228 — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Rückverweise
Die Vertragsparteien arbeiten bei der Förderung der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums zusammen, insbesondere durch eine fortschreitende Konvergenz der Politik und der Rechtsvorschriften.
Keine Ergebnisse gefunden