Art. 226 — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Rückverweise
Die Zusammenarbeit beruht auf folgenden Grundsätzen:
a) Schutz der Integrität und der Interessen der lokalen Gemeinschaften, insbesondere im ländlichen Raum,
c) Bedeutung der Erhaltung des kulturellen und historischen Erbes und
c) positive Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umweltschutz.
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