Durch die Zusammenarbeit werden Maßnahmen auf Ebene der Vertragsparteien und internationaler Ebene unter anderem in folgenden Bereichen gefördert:
a) Eindämmung des Klimawandels,
b) Anpassung an den Klimawandel,
c) marktbasierte und nicht marktbasierte Konzepte zur Bewältigung des Klimawandels,
d) Forschung, Entwicklung, Demonstration, Einsatz und Verbreitung von neuartigen, sicheren und nachhaltigen Technologien zur Senkung des CO 2 -Ausstoßes und zur Anpassung an den Klimawandel,
e) Austausch von Fachwissen über Klimafragen und Unterstützung in anderen Sektoren,
f) Sensibilisierung, Aufklärung und Schulung.
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