Art. 21 Besondere Schutzklausel für die Landwirtschaft — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Rückverweise
Dieses Abkommen berührt nicht die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus Artikel 5 (Besondere Schutzklauseln) des WTO-Agrarabkommens.
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