Art. 199 — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Die Vertragsparteien bekennen sich zu den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft, wobei sie eine solide makroökonomischen Politik sicherstellen und einen regelmäßigen wirtschaftlichen Dialog entwickeln und verstärken, der den Ausbau und die Vertiefung von für beide Seiten vorteilhaften wirtschaftlichen Beziehungen sowie eine nachhaltige Entwicklung und Wirtschaftswachstum zum Ziel hat.
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