Art. 172 Ziel — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Ziel dieses Kapitels ist es, einen wirksamen und effizienten Mechanismus für die Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung und Anwendung dieses Abkommens zu schaffen, um nach Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
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