Art. 168 Preisbildung — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Die Erhebung unterschiedlicher Preise auf verschiedenen Märkten oder innerhalb desselben Marktes als solches ist nicht mit den Artikeln 166 und 167 unvereinbar, sofern diese Unterschiede auf üblichen kommerziellen Erwägungen beruhen, wie etwa Angebots- und Nachfragebedingungen.
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