Art. 161 Verhältnis zur WTO — Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Die Bestimmungen dieses Kapitels lassen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen des WTO-Übereinkommens, insbesondere im Rahmen des SCM-Übereinkommens und der Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, unberührt.
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