BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko – Drittes Zusatzprotokoll

Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko – Drittes Zusatzprotokoll

In Kraft seit 01. März 2020
Up-to-date

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2011 (BGBl. III Nr. 171/2013) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Dritte Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 5 Abs. 2 mit 1. März 2020 in Kraft getreten.

Das Dritte Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 325 vom 20.12.2018 S. 3, veröffentlicht.

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits 1 werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Zusatzprotokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.