BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)Art. 15

Art. 15STREITBEILEGUNG

In Kraft seit 01. April 2019
Up-to-date

Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Konsultationen und Verhandlungen beigelegt.

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