(1) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.
(2) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gemeinsam mit dem Abkommen außer Kraft.
GESCHEHEN zu Tirana, am 25. Jänner 2017 in zwei Urschriften in deutscher und albanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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