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Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Art. 34
Art. 34 Vorbehalte
In Kraft seit 18. Oktober 2018
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Art. 34 Vorbehalte — Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
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Vorbehalte zu diesem Protokoll sind nicht zulässig.
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