BundesrechtInternationale VerträgeProtokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische VielfaltArt. 26

Art. 26Die Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dient

In Kraft seit 18. Oktober 2018
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