BundesrechtInternationale VerträgeProtokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische VielfaltArt. 20

Art. 20Verhaltensregeln, Leitlinien und bewährte Verfahren und/oder Normen

In Kraft seit 18. Oktober 2018
Up-to-date