BundesrechtInternationale VerträgeProtokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische VielfaltArt. 1

Art. 1Ziel

In Kraft seit 18. Oktober 2018
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Ziel dieses Protokolls ist die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung, um so zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile beizutragen.

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