(1) Die Vertragsparteien bemühen sich, die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich im Hinblick auf die Schaffung eines nachhaltigen, effizienten Verkehrssystems mit folgenden Zielen zu intensivieren:
a) Verbesserung der Verkehrsentwicklung und der Verkehrsverbindungen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Umweltverträglichkeit und Förderung des Wirtschaftswachstums;
b) Entwicklung institutioneller, rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen in allen Bereichen des Verkehrssektors, um ein effizientes Funktionieren des Verkehrsmarktes sicherzustellen und Investitionen im Verkehrsbereich zu fördern;
c) Entwicklung und Förderung von Partnerschaften zwischen Unternehmen in der Union und in Irak in den Bereichen Exploration, Kapazitätsaufbau, Infrastrukturentwicklung, Verkehrssicherheit und Dienstleistungen im Verkehrssektor;
d) Aufbau eines regelmäßigen, effektiven Verkehrsdialogs zwischen den Vertragsparteien, auch im regionalen Kontext, darunter im Rahmen der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer im Verkehrsbereich und anderer einschlägiger regionaler Initiativen.
(2) Zu diesem Zweck kommen die Vertragsparteien überein, für beide Seiten vorteilhafte Kontakte zu fördern, und streben Folgendes an:
a) Unterstützung bei der Ausarbeitung einer geeigneten Verkehrspolitik für die Entwicklung aller Verkehrsträger und eines entsprechenden Regulierungsrahmens und die Instandsetzung und Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Irak unter besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, Gewährleistung von Intermodalität und Integration aller Verkehrsträger, Prüfung der Möglichkeit einer weiteren Angleichung des Rechts- und Regulierungsrahmens – insbesondere der Sicherheitsvorschriften – an Standards der Union und internationale Standards;
b) Zusammenarbeit zur Verbesserung/Wiederherstellung der administrativen und rechtlichen Kapazitäten mit dem Ziel der Aufstellung spezifischer Pläne für bestimmte Schwerpunktbereiche und der Schaffung stabiler und transparenter rechtlicher Rahmenbedingungen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit und internationaler Investitionen im irakischen Verkehrssektor auf der Grundlage von Politik und Praxis der Union, Aufbau der erforderlichen unabhängigen Regulierungsbehörden;
c) Förderung der technischen Zusammenarbeit bei der Analyse und Entwicklung aller Bereiche des irakischen Verkehrssektors sowie bei der Entwicklung und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, einschließlich der Anbindung an die Verkehrsnetze des Maschrik, anderer relevanter Regionalzusammenschlüsse und der Union;
d) Erhöhung der Zuverlässigkeit des Verkehrs nach und durch Irak;
e) Erleichterung des Austauschs von Know-how und des Transfers von Technologien und bewährten Verfahren sowie der Schulung von Fachleuten als wesentliche Etappen der Zusammenarbeit, die vorrangig angegangen werden sollten;
f) Förderung der Beteiligung Iraks am Prozess der Vernetzung der regionalen Verkehrssysteme;
g) Umsetzung einer nationalen Luftverkehrspolitik, einschließlich des Ausbaus der Flughäfen und der Verbesserung des Flugverkehrsmanagements, und weitere Stärkung der Verwaltungskapazität (einschließlich der Schaffung einer autonomen Luftfahrtbehörde, die ausschließlich mit Regulierungsaufgaben befasst ist), Aushandlung eines „horizontalen“ Luftverkehrsübereinkommens, um Rechtssicherheit für bilaterale Abkommen über Luftverkehrsdienste zu schaffen, und Sondierung der Möglichkeiten für die Aushandlung eines umfassenden Luftverkehrabkommens zwischen der Union und Irak.
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