(1) Die Vertragsparteien bemühen sich, die Zusammenarbeit im Energiebereich im Hinblick auf die Grundsätze der Freiheit, Wettbewerbsorientierung und Offenheit der Energiemärkte mit folgenden Zielen zu intensivieren:
a) Erhöhung der Energieversorgungssicherheit bei gleichzeitiger Gewährleistung der Umweltverträglichkeit und Förderung des Wirtschaftswachstums;
b) Entwicklung institutioneller, rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen im Energiesektor, um ein effizientes Funktionieren des Energiemarktes sicherzustellen und Investitionen im Energiebereich zu fördern;
c) Entwicklung und Förderung von Partnerschaften zwischen Unternehmen in der Union und in Irak in den Bereichen Exploration, Produktion, Verarbeitung, Transport, Verteilung und Dienstleistungen im Energiesektor;
d) Aufbau eines regelmäßigen, effektiven Energiedialogs zwischen den Vertragsparteien, auch im regionalen Kontext, darunter im Rahmen des europäisch-arabischen Maschrik-Gasmarkts und anderer einschlägiger regionaler Initiativen.
(2) Zu diesem Zweck kommen die Vertragsparteien überein, für beide Seiten vorteilhafte Kontakte zu fördern, und streben Folgendes an:
a) Unterstützung der Entwicklung einer geeigneten Energiepolitik, eines entsprechenden Regulierungsrahmens und der Infrastruktur im Irak nach den Grundsätzen der Umweltverträglichkeit, einer vernünftigen Bewirtschaftung der Energieressourcen und der Freiheit, Wettbewerbsorientierung und Offenheit des Marktes;
b) Zusammenarbeit zur Verbesserung der administrativen und rechtlichen Kapazitäten und zur Schaffung stabiler und transparenter rechtlicher Rahmenbedingungen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit und internationaler Energieinvestitionen im Irak;
c) Förderung der technischen Zusammenarbeit bei der Exploration und Erschließung der irakischen Erdöl- und Erdgasvorkommen sowie bei der Entwicklung und Modernisierung der Erdöl- und Erdgasinfrastruktur, einschließlich Transport- und Transitnetzen zur Anbindung an den Maschrik, an andere relevante Regionalzusammenschlüsse und den Markt in der Union;
d) Verbesserung der Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in Irak;
e) Ausbau der Zusammenarbeit zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit und zur Bekämpfung des Klimawandels durch Förderung erneuerbarer Energiequellen, der Energieeffizienz und der Verringerung der Gasabfackelung;
f) Erleichterung des Austauschs von Know-how und des Transfers von Technologien und bewährter Verfahren sowie der Schulung von Fachleuten;
g) Förderung der Beteiligung Iraks am Prozess der regionalen Integration der Energiemärkte.
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