Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien im Bereich Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertung kann Folgendes zum Gegenstand haben:
(1) Förderung der stärkeren Berücksichtigung internationaler Normen bei technischen Vorschriften und der Konformitätsbewertung – einschließlich sektorspezifischer Maßnahmen – im Gebiet der Vertragsparteien und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Hinblick auf die Tätigkeit einschlägiger internationaler Einrichtungen und Organisationen;
(2) Unterstützung von Initiativen zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Normung, Konformitätsbewertung, Akkreditierung, Messwesen und Marktaufsicht im Irak;
(3) Förderung und Unterstützung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen im Irak und in der Union mit Zuständigkeiten für Normung, Konformitätsbewertung, Akkreditierung, Messwesen und Marktaufsicht;
(4) Entwicklung gemeinsamer Standpunkte zu den am besten geeigneten Regulierungsmethoden, darunter
a) Transparenz bei der Ausarbeitung, Annahme und Anwendung von technischen Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren;
b) Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Regulierungsmaßnahmen und der damit zusammenhängenden Konformitätsbewertungsverfahren, einschließlich der Verwendung von Konformitätserklärungen der Lieferanten;
c) Verwendung internationaler Normen als Grundlage für technische Vorschriften, es sei denn, die betreffenden internationalen Normen sind ein ineffizientes oder ungeeignetes Mittel zur Verwirklichung ihrer legitimen Ziele;
d) Vollzug der technischen Vorschriften und Marktaufsicht.
(5) Verstärkung der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, Technik und Wissenschaft, unter anderem durch Austausch von Informationen, Erfahrungen und Daten, um die Qualität und das Niveau der technischen Vorschriften zu verbessern und die Regulierungsressourcen effizient einzusetzen;
(6) Entwicklung der Kompatibilität und Konvergenz der technischen Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren.
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