Wenn eine Beschaffungsstelle eine einschlägige Beschaffung mit Hilfe einer elektronischen Auktion durchführen möchte, so übermittelt sie jedem Teilnehmer vor Beginn der Auktion folgende Angaben:
a) die Methode für die automatische Bewertung, einschließlich der mathematischen Formel, die sich auf die in den Ausschreibungsunterlagen dargelegten Bewertungskriterien stützt und im Laufe der Auktion für die automatische Reihung oder Neureihung der Angebote verwendet wird;
b) die Ergebnisse erster Bewertungen der Angebotselemente, sofern der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt;
c) alle sonstigen relevanten Angaben über die Durchführung der Auktion.
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