Um die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien über Privatinvestitionen betreffende Handelsfragen zu erleichtern, benennt jede Vertragspartei eine Kontaktstelle. Auf Ersuchen einer Vertragspartei gibt die Kontaktstelle der anderen Vertragspartei die für die betreffende Frage zuständigen Stellen oder Beamten an und leistet die erbetene Hilfe, um die Kommunikation mit der ersuchenden Vertragspartei zu erleichtern.
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