BundesrechtInternationale VerträgeUnterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen – ProtokollArt. 43

Art. 43Unterzeichnung

In Kraft seit 25. September 2018
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Das Protokoll liegt für alle Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vom 10. bis 11. Jänner 2013 am Sitz der Weltgesundheitsorganisation in Genf und danach bis zum 9. Jänner 2014 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.

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