BundesrechtInternationale VerträgeProtokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten

In Kraft seit 01. August 2018
Up-to-date

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2011 (BGBl. III Nr. 171/2013) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 7 mit 1. August 2018 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 144 vom 01.06.2016 S. 3, veröffentlicht.

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, werden die authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres kundgemacht.