BundesrechtInternationale VerträgeÜbereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und GewinnverlagerungArt. 1

Art. 1Geltungsbereich des Übereinkommens

In Kraft seit 01. Juli 2018
Up-to-date