Die in Abschnitt 23 erwähnten Personen, denen die gleichen Privilegien und Immunitäten gewährt werden, wie sie Mitgliedern vergleichbaren Ranges diplomatischer Vertretungsbehörden in Österreich eingeräumt werden, dürfen keine auf persönlichen Gewinn gerichtete freien Berufe oder gewerbliche Tätigkeiten in Österreich ausüben.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise