Ständige Vertretungen zur OSZE in Wien genießen die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie diplomatischen Vertretungsbehörden in Österreich eingeräumt werden. Dasselbe gilt für die Büros von Sonderbeauftragten des amtierenden Vorsitzes, wenn der Vorsitz von einem anderen Staat geführt wird.
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