Die Republik Österreich anerkennt die Rechtsfähigkeit der OSZE als internationale Organisation. Die OSZE besitzt die Rechtsfähigkeit, die zur Ausübung ihrer Funktionen notwendig ist, einschließlich der Fähigkeit, Verträge abzuschließen, unbewegliches und bewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern und gerichtliche Verfahren einzuleiten und an diesen teilzunehmen.
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