(1) Dieses Protokoll ist in doppelter Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
(2) Das Abkommen wurde auf Englisch ausgehandelt. Sprachliche Differenzen in den Texten werden dem Gemischten Ausschuss vorgelegt.
Geschehen zu Phnom Penh am elften Juli zweitausendzwölf.
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