BundesrechtInternationale VerträgeRahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – PhilippinenArt. 55

Art. 55Räumlicher Geltungsbereich

In Kraft seit 01. März 2018
Up-to-date

Dieses Abkommen gilt für das Gebiet, in dem der Vertrag über die Europäische Union angewandt wird, nach Maßgabe dieses Vertrages einerseits und für das Hoheitsgebiet der Philippinen andererseits.

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