BundesrechtInternationale VerträgeRahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – PhilippinenArt. 25

Art. 25Flüchtlinge und Binnenvertriebene

In Kraft seit 01. März 2018
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Die Vertragsparteien streben eine weitere Zusammenarbeit in Fragen an, die das Wohlergehen von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen betreffen, einschließlich der Suche nach langfristigen Lösungen, wobei sie der bereits geleisteten Arbeit und Unterstützung Rechnung tragen.

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