Wie in Artikel 25 dieses Abkommens vorgesehen, geht dieses Abkommen den einschlägigen Bestimmungen der folgenden bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen Marokko und den Mitgliedstaaten vor:
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung des Königreichs Belgien und der Regierung Seiner Majestät des Königs von Marokko, unterzeichnet in Rabat am 20. Januar 1958, ergänzt durch den Notenwechsel vom 20. Januar 1958, zuletzt geändert durch die Absichtserklärung, unterzeichnet am 11. Juni 2002 in Rabat.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und Marokko, unterzeichnet in Rabat am 8. Mai 1961, an das sich die Tschechische Republik für gebunden erklärt hat.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Regierung des Königreichs Marokko, unterzeichnet am 14. November 1977 in Rabat, ergänzt durch den Notenwechsel vom 14. November 1977;
− Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über den Luftverkehr, unterzeichnet am 12. Oktober 1961 in Bonn,
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung der Hellenischen Republik und der Regierung des Königreichs Marokko, unterzeichnet am 10. Mai 1999 in Rabat, in Verbindung mit der Absichtserklärung, die am 6. Oktober 1998 in Athen unterzeichnet wurde.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung Spaniens und der Regierung des Königreichs Marokko, unterzeichnet am 7. Juli 1970 in Madrid, zuletzt ergänzt durch den Briefwechsel vom 12. August 2003 und 25. August 2003.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung Seiner Majestät des Königs von Marokko, unterzeichnet am 25. Oktober 1957 in Rabat,
− geändert durch den Briefwechsel vom 22. März 1961,
− geändert durch das Vereinbarte Protokoll vom 2. und 5. Dezember 1968,
− geändert durch die Konsultationsvereinbarung vom 17. und 18. Mai 1976,
− geändert durch die Konsultationsvereinbarung vom 15. März 1977,
zuletzt geändert durch die Konsultationsvereinbarung vom 22. und 23. März 1984 und durch den Briefwechsel vom 14. März 1984.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung der Italienischen Republik und der Regierung Seiner Majestät des Königs von Marokko, unterzeichnet am 8. Juli 1967 in Rom, geändert durch die Absichtserklärung, die am 13. Juli 2000 in Rom unterzeichnet wurde, zuletzt geändert durch den Notenwechsel vom 17. Oktober 2001 und vom 3. Januar 2002.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Regierung des Königreichs Marokko, unterzeichnet am 19. Mai 1999 in Warschau.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung Seiner Majestät des Königs von Marokko, unterzeichnet am 5. Juli 1961 in Bonn.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Volksrepublik Ungarn und dem Königreich Marokko, unterzeichnet am 21. März 1967 in Rabat.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung der Republik Malta und der Regierung Seiner Majestät des Königs von Marokko, unterzeichnet am 26. Mai 1983 in Rabat.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung Ihrer Majestät der Königin der Niederlande und der Regierung Seiner Majestät des Königs von Marokko, unterzeichnet am 20. Mai 1959 in Rabat.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Marokko 4 , unterzeichnet am 27. Februar 2002 in Rabat.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung der Volksrepublik Polen und der Regierung des Königreichs Marokko, unterzeichnet am 29. November 1969 in Rabat.
− Luftverkehrsabkommen zwischen Portugal und der Regierung des Königreichs Marokko, unterzeichnet am 3. April 1958 in Rabat, ergänzt durch das Protokoll, das am 19. Dezember 1975 in Lissabon unterzeichnet wurde, zuletzt ergänzt durch das Protokoll, das am 17. November 2003 in Lissabon unterzeichnet wurde.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung des Königreichs Schweden und der Regierung des Königreichs Marokko, unterzeichnet am 14. November 1977 in Rabat, ergänzt durch Notenwechsel vom 14. November 1977.
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Regierung des Königreichs Marokko, unterzeichnet am 22. Oktober 1965 in London,
geändert durch den Notenwechsel vom 10. und 14. Oktober 1968,
geändert durch das Protokoll, das am 14. März 1997 in London unterzeichnet wurde,
zuletzt ergänzt durch das Protokoll, das am 17. Oktober 1997 in Rabat unterzeichnet wurde.
− Paraphierte oder unterzeichnete und am Tag der Unterzeichnung dieses Abkommens noch nicht in Kraft getretene und nicht vorläufig angewendete Luftverkehrsabkommen und sonstige Vereinbarungen zwischen dem Königreich Marokko und Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
− Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung des Königreichs der Niederlande und der Regierung des Königreichs Marokko, als Anhang 1 der am 20. Juni 2001 in Den Haag unterzeichneten Absichtserklärung beigefügt.
_______________
4 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 86/2003
Keine Verweise gefunden
Rückverweise