BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Israel)Art. 27

Art. 27Diplomaten und Konsularbeamte

In Kraft seit 01. März 2018
Up-to-date

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.

Rückverweise