Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in den Amtssprachen der Organe der Europäischen Union und der anderen Vertragsparteien als der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Zu URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter dieses Übereinkommen gesetzt.
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