Die Vertragsparteien streben die Festlegung von Verfahrensregeln, einschließlich angemessener Transparenz- und Anfechtungsbestimmungen an, die die Einrichtung eines wirksamen Beschaffungssystems zur Förderung eines optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses bei öffentlichen Beschaffungen unterstützen und den internationalen Handel erleichtern.
Die Vertragsparteien arbeiten mit Blick auf beiderseitige Vorteile zusammen auf die gegenseitige Öffnung ihrer öffentlichen Beschaffungsmärkte hin.
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