Art. 21 Dienstleistungen — Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei
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Die Vertragsparteien nehmen eine kohärenten Dialog vor allem mit dem Ziel auf, Informationen über ihr Regulierungsumfeld auszutauschen, den gegenseitigen Zugang zu ihren Märkten zu erleichtern, den Zugang zu Kapital und Technologie zu verbessern und den Handel mit Dienstleistungen zwischen den beiden Regionen und auf Drittlandsmärkten zu fördern.
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