Zur Umsetzung dieser Vereinbarung autorisierte Institutionen, im Folgenden als „Autorisierte Institutionen“ bezeichnet, sind:
für die Empfangende Partei – das Verteidigungsministerium der Republik Ghana / KAIPTC und
für die Entsendende Partei – der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport der Republik Österreich.
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