BundesrechtInternationale VerträgeEntsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)Art. 15

Art. 15

In Kraft seit 01. Dezember 2017
Up-to-date

Differenzen und Streitigkeiten zwischen den Parteien betreffend die Auslegung und Umsetzung dieser Vereinbarung werden durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden