Art. 15 — Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)
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Differenzen und Streitigkeiten zwischen den Parteien betreffend die Auslegung und Umsetzung dieser Vereinbarung werden durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt.
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