Anl. 4 — Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
Kohlekraftwerke;
kohlebefeuerte Industriekesselanlagen;
Schmelz- und Röstprozesse bei der Gewinnung von Nichteisenmetallen 1 ;
Abfallverbrennungsanlagen;
Anlagen zur Herstellung von Zementklinker.
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1 Für die Zwecke dieser Anlage bezeichnet der Ausdruck „Nichteisenmetalle“ Blei, Zink, Kupfer und Industriegold.
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